Islamrechtliche Definition einer Reise und Reisedauer

Die islamrechtliche Definition einer Reise 

Zu den fünf Hauptprinzipien, auf denen sich das islamische Recht stützt (d. h. die Rechtsmaxime bzw. al-Qawāʿid al-Fiqhiyya) zählt folgender Grundsatz: „Erschwernis bringt Erleichterung“ (al-mashaqqa tajlib al-taysīr). Dieses Prinzip manifestiert sich durch die gesamten Fiqh-Regeln hindurch, insbesondere im Bereich des Reisens (safar). Ein Reisender darf demnach die Gebete verkürzen (qasr), zusammenlegen (jamʿ), und es ist ihm rechtlich erlaubt, das Fasten im Ramadan zu unterbrechen (fiṭr). Es gibt explizite Belege aus Qur'an, Sunnah und dem Konsens der islamischen Gelehrten, die es der bzw. dem Reisenden ermöglichen, die Gebete zu verkürzen.

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Die islamrechtliche Definition einer Reisedauer

Diese Abhandlung bezieht sich auf die Dauer in der man noch als ‚Reisender‘ gilt und es folglich erlaubt ist, das Gebet zu verkürzen sowie das Fasten zu brechen. Hier finden sich unzählige Meinungen zu dem Thema (ich bin auf mindestens achtzehn verschiedene Meinungen gestoßen, und es gibt noch weitere). Zum Zwecke dieses Artikels werden wir uns jedoch auf die gängigsten beschränken.

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