Das Erbrecht im Islam in Bezug auf die Frau

Immer wieder, zu allen möglichen Gelegenheiten, hört man, dass eine Frau nur „die Hälfte des Mannes erbt“, sprachlich korrekt ausgedrückt: Die Hälfte dessen erbt, was sie erben würde, wenn sie ein Mann wäre. Meist wird einem dabei nahegelegt, dass die Frau dementsprechend im Islam auch nur „halb so viel wert“ sei.

Wie verhält es sich nun wirklich in Sachen islamisches Erbrecht und Rolle der Frau darin?

Diese Abhandlung mag nur eine kurze sein, jedoch hoffen wir dadurch, Licht in das Dunkel dieser Angelegenheit werfen zu können.

Zunächst einmal halten wir fest, dass es im islamischen Erbrecht bezüglich dieser Frage vier verschiedene Fälle gibt:

  1. Die Frau bekommt weniger als der Mann
  2. Die Frau bekommt denselben Anteil wie der Mann
  3. Die Frau bekommt mehr als der Mann
  4. Die Frau bekommt einen Erbanteil, wohingegen der Mann keinen erhält.

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