Bestattung ohne Sarg auch in Hessen nunmehr möglich
Mitteilung der Islamische Religionsgemeinschaft Hessen e.V.
As-salamu aleikum warahmatullahi wabarakatuhu
Liebe Schwestern und Brüder,
verehrte Vertreterinnen und Vertreter der islamischen Gemeinden,
zu eurer Kenntnisnahme möchte ich euch eine erfreuliche Entwicklung in Hessen mitteilen: Die Bestattung ohne Sarg ist nunmehr auch auf den hessischen Friedhöfen möglich! Das Gesetz zur Änderung des Friedhofs- und Bestattungsgesetzes ist zum 1. März 2013 in Kraft getreten. Das Hessische Friedhofs- und Bestattungsgesetz § 18 Abs. 2 wurde wie folgt geändert:
"Der Gemeindevorstand kann nach Anhörung des Gesundheitsamtes aus religiösen Gründen die Bestattung ohne Sarg gestatten."
Das neue Gesetz gibt zwar den Kommunen bzw. Städten und Gemeinden die Befugnis, darüber zu entscheiden, aber der Gemeindevorstand kann eine Bestattung ohne Sarg nur bei Feststellung einer Infektionskrankheit des Verstorbenen durch das Gesundheitsamt ablehnen. Deshalb bin ich überzeugt, dass die Kommunen eine Bestattung ohne Sarg unter normalen Verhältnissen nicht mehr ablehnen werden.
Bevor ich euch über dieses wichtige Änderungsgesetz informieren wollte, wollte ich erst einige Wochen (Das Gesetz wurde am 2. Februar 2013 im Hessischen Landtag verabschiedet) abwarten, um zu sehen, wie die Kommunen darauf reagieren würden. Alhamdulillah haben wir nun nach der Verabschiedung des Gesetzes erste positive Entwicklungen in Kommunen. Zwei positive Beispiele: Rüsselsheimer Stadtverordnetenversammlung hat auf der Grundlage des neuen Gesetzes die Bestattung ohne Sarg für muslimische Verstorbenen beschlossen. Und die Stadt Groß-Gerau hat auf Anfrage ihre Bereitschaft für die sarglose Bestattung angekündigt.
Zum Hintergrund der Änderung des Friedhofs- und Bestattungsgesetzes im Hessischen Landtag
Die Bestattung ohne Sarg ist seit Jahren in einigen Bundesländern möglich. Die Hessische Landesregierung (CDU und FDP) hat dies ständig abgelehnt. Die SPD-Landtagsfraktion ist unserer langjährigen Bitte entgegengekommen und legte im vergangenen Mai einen diesbezüglichen Gesetzentwurf im Hessischen Landtag vor, der von der Grünen-Fraktion und Linksfraktion unterstützt wurde. Am 8. November 2012 fand eine öffentliche Anhörung zu diesem Gesetzentwurf statt.
Die CDU- und FDP-Fraktionen haben auch während der öffentlichen Anhörung im Landtag eine sarglose Bestattung erst strikt abgelehnt. Unerwarteter, aber erfreulicher Weise haben sie nach der Anhörung ihre bisherige ablehnende Position geändert und dann ihren eigenen Gesetzentwurf vorgelegt.
Auch nach ihrer eigenen Mitteilung war der Grund dieses Umdenkens: Die Stellungnahmen insbesondere der islamischen Verbände bei der Anhörung hätten sie (CDU und FDP) zu diesem Umdenken überzeugt. Alhamdulillah und tatsächlich haben wir als IRH/Islamische Religionsgemeinschaft Hessen, DITIB-Landesverband Hessen und Zentralrat der Muslime in Deutschland mit unseren eindeutigen und überzeugenden Stellungnahmen dazu entscheidend beigetragen.
Zum Schluss
Ihr könnt euch nunmehr im Falle einer Bestattung bei euren Kommunen, wo es islamische Grabfelder gibt, melden und die Bestattung ohne Sarg beantragen. Ihr könnt im Bedarfsfall auch unsere Stellungnahme (Siehe unsere Homepage www.irh-info.de) nutzen und vorlegen. Wenn ihr Hilfe braucht oder Probleme haben würdet, könnt ihr euch auch bei uns melden.
Mit brüderlichen und islamischen Grüßen
Ramazan Kuruyüz
Vorsitzender der IRH
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