Beschneidungsurteil auf dem Prüfstand: Wer greift da in wessen Rechte ein?
Das Kölner Urteil verrät mehr xenophobe Instinkte als echtes Interesse am Schutz von Kindern
Ruth Berger 28.06.2012
Heise.de: Das Kölner Landgericht hat erstmals die religiös motivierte Beschneidung der Vorhaut bei Kindern für strafbar erklärt. Begründung: Diese greife in das Recht auf körperliche Unversehrtheit und auf religiöse Selbstbestimmung ein.