Beschneidungsurteil auf dem Prüfstand: Wer greift da in wessen Rechte ein?

Das Kölner Urteil verrät mehr xenophobe Instinkte als echtes Interesse am Schutz von Kindern

Ruth Berger 28.06.2012

Heise.de: Das Kölner Landgericht hat erstmals die religiös motivierte Beschneidung der Vorhaut bei Kindern für strafbar erklärt. Begründung: Diese greife in das Recht auf körperliche Unversehrtheit und auf religiöse Selbstbestimmung ein.

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